Online Casinos ohne Spielsperrdatei in der Schweiz
Eine nationale Spielsperre gilt für konzessionierte Spielbanken online und landbasiert und lässt sich nicht durch einen Anbieterwechsel umgehen.

Was „ohne Spielsperrdatei“ in der Schweiz tatsächlich bedeutet
Die Formulierung „ohne Spielsperrdatei“ klingt, als liesse sich ein Schweizer Online-Casino finden, das eine Sperre nicht berücksichtigt. Für konzessionierte Spielbanken beschreibt sie jedoch keine zulässige Betriebsform. Eine nationale Spielsperre gilt in der Schweiz landesweit und übergreifend: Sie betrifft alle konzessionierten Spielbanken, sowohl online als auch landbasiert.
Damit ist entscheidend, was mit der Sperre gemeint ist. Sie bezieht sich nicht nur auf ein einzelnes Konto und nicht nur auf eine bestimmte Website. Wer in der Schweiz gesperrt ist, soll nicht einfach vom stationären in den digitalen Spielbetrieb wechseln können. Ebenso wenig soll ein Wechsel zwischen verschiedenen konzessionierten Spielbanken die Sperre wirkungslos machen.
Die Sperre gilt nicht nur beim bevorzugten Casino
Die nationale Spielsperre funktioniert gerade deshalb übergreifend, weil sie nicht als interne Massnahme eines einzelnen Anbieters gedacht ist. Eine Sperre bei einer Spielbank beschränkt den Zugang daher nicht bloss zu deren eigener Plattform. Ihre Wirkung erstreckt sich auf die konzessionierten Spielbanken insgesamt.
Das betrifft zwei Bereiche:
- landbasierte Spielbanken, also den Besuch vor Ort;
- konzessionierte Online-Casinos, also das Spiel über ein Online-Konto.
Diese Übersicht hilft dir dabei, Schweizer Online-Casinos zum Thema «ohne Sperrdatei» anhand ihrer bekannten ESBK-Lizenz einzuordnen. So siehst du auf einen Blick, welche konzessionierte Schweizer Grundlage hinter dem jeweiligen Angebot steht.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Zürichsee AG (Pfäffikon) SwissCasinos.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung der Casino Zürichsee AG in Pfäffikon. Damit ist das Angebot einer Schweizer Casino-Konzession zugeordnet.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Baden Jackpots.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Baden verbunden. Der Betreiber steht damit auf einer konzessionierten Schweizer Grundlage.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Lugano Swiss4Win.ch basiert auf einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Lugano. Das macht die Schweizer Lizenzzuordnung zum zentralen Merkmal dieses Angebots.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Bern 7Melons.ch ist durch eine ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Bern abgedeckt. Im Mittelpunkt steht somit die Anbindung an einen konzessionierten Schweizer Casinobetrieb.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Mendrisio Admiral.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Mendrisio. Das Angebot ist dadurch einer Schweizer Casino-Konzession zugeordnet.
Lizenz: ESBK — Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E, Casinò Locarno CasiNeo.ch verfügt über die ESBK-Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E des Casinò Locarno. Hervorzuheben ist damit die ausdrücklich ausgewiesene Online-Konzession.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Luzern MyCasino.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Luzern verbunden. Die Lizenzzuordnung zu einem Schweizer Casinobetrieb ist das wesentliche Merkmal.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Interlaken StarVegas.ch basiert auf einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Interlaken. Damit lässt sich das Angebot einer Schweizer Casino-Konzession zuordnen.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E, Casino du Lac Meyrin Pasino.ch verfügt über die ESBK-Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E des Casino du Lac Meyrin. Die konkrete Konzessionsnummer und der zugehörige Schweizer Casinobetrieb sind die entscheidenden Angaben.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Davos Casino777.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Davos verbunden. Das Angebot steht damit auf der Grundlage einer Schweizer Casino-Konzession.
Für die Suche nach „Casinos ohne Spielsperrdatei“ ist diese Unterscheidung wichtig. Ein Anbieter, der in der Schweiz legal Online-Casinospiele anbietet, darf die nationale Sperre nicht einfach ignorieren. Ein anderes Erscheinungsbild, eine zusätzliche Website oder ein neues Spielerkonto ändert daran nichts.
Die Sperre ist auch nicht mit einem selbst gewählten Einzahlungslimit gleichzusetzen. Ein Einzahlungslimit begrenzt die Einzahlungen nach der vom Spieler festgelegten Vorgabe. Eine Spielsperre geht weiter: Sie verhindert den Zugang zum Spiel bei den konzessionierten Spielbanken. Das eine ist eine persönliche Finanzkontrolle, das andere ein Ausschluss vom konzessionierten Geldspiel.
Warum das Online-Casino die Sperrdatei abfragen muss
Bei der Anmeldung muss ein lizenziertes Casino die zentrale Sperrdatei abfragen. Das ist kein freiwilliger Zusatz und auch kein Merkmal, das ein Betreiber durch eine alternative Gestaltung des Registrierungsprozesses ersetzen könnte. Die Abfrage gehört zu den Voraussetzungen für den Betrieb eines konzessionierten Online-Casinos.
Für dich bedeutet das: Ein korrekt geführtes Online-Konto entsteht nicht allein durch die Eingabe einer E-Mail-Adresse und eines Passworts. Das Casino muss feststellen, ob der Zugang zum Spiel rechtlich offensteht. Die Sperrdatei ist dabei die entscheidende Kontrolle für die nationale Spielsperre.
Das erklärt auch, weshalb ein seriöses Schweizer Online-Casino keine anonyme Kontoeröffnung anbieten kann. Die Abfrage der Spielsperre steht neben dem KYC-Prozess, also der Prüfung der Identität. Beide Kontrollen verfolgen unterschiedliche Zwecke:
- Der KYC-Prozess klärt, wer das Konto eröffnet.
- Die Abfrage der zentralen Sperrdatei klärt, ob diese Person am konzessionierten Spiel teilnehmen darf.
Eine Plattform, die behauptet, sie könne eine bestehende Schweizer Spielsperre durch einen besonderen Anmeldeweg ausblenden, bietet damit keine legale Alternative innerhalb des Schweizer Konzessionssystems an. Sie stellt vielmehr die zentrale Schutzvorgabe infrage.
Selbstsperre und nationale Sperre
Lizenzierte Casinos müssen Selbstsperren anbieten und Spielerlimits einhalten. Eine Selbstsperre ist eine Möglichkeit, den eigenen Zugang zum Spiel bewusst einzuschränken. Sie kann ein wichtiger Schritt sein, wenn das Spielverhalten ausser Kontrolle gerät oder du Abstand vom Geldspiel brauchst.
Ihre Wirkung darf aber nicht mit einer blossen Kontoschliessung verwechselt werden. Ein geschlossenes Benutzerkonto bei einem einzelnen Anbieter beantwortet nicht automatisch die Frage, ob du bei anderen konzessionierten Spielbanken spielen kannst. Die nationale Spielsperre ist dagegen übergreifend angelegt und wird deshalb durch die zentrale Sperrdatei abgesichert.
Auch ein Wechsel der technischen Umgebung hebt diese Wirkung nicht auf. Ob du einen Computer, ein Mobiltelefon oder eine andere Internetverbindung verwendest, ändert nichts am rechtlichen Status der Sperre. Ebenso wenig macht ein neues Konto die Prüfung überflüssig. Der entscheidende Bezug ist die Person, nicht die gerade verwendete Benutzeroberfläche.
Für die Praxis heisst das: Wenn du eine Sperre veranlasst hast, solltest du nicht nach einem Zugang suchen, der sie scheinbar nicht erkennt. Der sichere Weg besteht darin, die Sperre ernst zu nehmen und bei Bedarf Unterstützung zu nutzen. Die SOS-Spielsucht-Hotline 0800 040 080 ist rund um die Uhr kostenlos und anonym erreichbar.
Eine Aufhebung ist nicht sofort möglich
Eine nationale Spielsperre lässt sich nicht unmittelbar nach dem Eintrag wieder freigeben. Eine Freigabe ist frühestens drei Monate nach dem Eintrag möglich. Diese Frist markiert eine rechtliche Grenze: Ein kurzfristiger Entschluss, die Sperre aufheben zu lassen, führt nicht automatisch zu einer sofortigen Wiederzulassung.
Das ist bei der Suche nach „online Casinos ohne Sperrdatei“ besonders relevant. Ein Anbieter kann die gesetzliche Wartezeit nicht verkürzen, indem er die Sperrdatei nicht abfragt oder den Eintrag anders bezeichnet. Wer während der Sperrwirkung Zugang verspricht, ersetzt keine ordnungsgemässe Freigabe.
Eine Freigabe der nationalen Spielsperre ist frühestens drei Monate nach dem Eintrag möglich.
Die ESBK kann gesperrte Spieler nicht selbst entsperren. Anträge laufen über die Spielbank. Auch daraus folgt, dass eine Freigabe kein Vorgang ist, den ein beliebiges Online-Casino nach eigener Einschätzung vornehmen darf. Die zuständige Spielbank muss den Antrag bearbeiten; bis dahin bleibt die Sperrwirkung bestehen.
Die Drei-Monats-Frist ist zudem kein Versprechen, dass die Sperre danach automatisch verschwindet. Sie bezeichnet den frühestmöglichen Zeitpunkt, ab dem eine Freigabe überhaupt möglich ist. Ein Eintrag wird also nicht einfach durch das Verstreichen der Frist ungültig.
Die Wirkung reicht seit 2025 bis Liechtenstein
Seit dem 7. Januar 2025 erstreckt sich die Wirkung der schweizerischen Spielsperre auch auf Liechtenstein. Das erweitert den geografischen Anwendungsbereich der Schutzmassnahme über die Schweiz hinaus.
Für die Einordnung von Angeboten ist das wichtig, weil ein ausländischer Standort nicht automatisch bedeutet, dass eine Schweizer Spielsperre dort keine Bedeutung hätte. Gerade bei Spielbanken in Liechtenstein besteht seit diesem Datum eine entsprechende Wirkung der schweizerischen Sperre.
Das ändert nichts am Grundprinzip: Die Sperre ist nicht auf eine einzelne Website zugeschnitten. Sie soll den Zugang zu den erfassten konzessionierten Spielangeboten verhindern, statt nur eine bestimmte Marke oder ein bestimmtes Login zu blockieren.
Was „ohne Sperrdatei“ nicht bedeutet
Der Ausdruck kann mehrere Missverständnisse auslösen. Er bedeutet nicht:
- dass du ein Schweizer Konto ohne Identitätsprüfung eröffnen kannst;
- dass eine Selbstsperre nur für das Casino gilt, bei dem sie ausgelöst wurde;
- dass ein neues Benutzerkonto die nationale Sperrwirkung beendet;
- dass ein technischer Wechsel die rechtliche Prüfung ersetzt;
- dass die Freigabe unmittelbar nach dem Eintrag verlangt werden kann;
- dass die ESBK eine gesperrte Person auf direkten Wunsch selbst entsperrt.
Ein Angebot ohne erkennbare Abfrage der zentralen Sperrdatei ist deshalb kein Beleg für einen besonderen Schweizer Service. Es kann vielmehr darauf hindeuten, dass das Angebot nicht nach den Regeln einer konzessionierten Schweizer Spielbank arbeitet. Die fehlende Kontrolle ist kein Vorteil für gesperrte Personen, sondern ein Warnsignal.
Auch die Bezeichnung „Casinos ohne Sperrdatei“ darf nicht mit einem Recht auf Zugang verwechselt werden. Die nationale Spielsperre ist gerade so gestaltet, dass sie nicht durch die Auswahl eines anderen konzessionierten Anbieters umgangen wird. Wer eine Sperre umgehen will, sollte sich bewusst sein, dass damit der Schutzmechanismus selbst zum Hindernis gemacht wird.
Grenzen der technischen Betrachtung
Bei einer Spielsperre steht nicht die Frage im Vordergrund, ob eine Website erreichbar ist. Entscheidend ist, ob ein legaler Zugang zum konzessionierten Spiel besteht. Eine technische Zugänglichkeit sagt deshalb wenig über die Zulässigkeit des Angebots aus.
Das gilt auch für technische Sperren aus anderen Zusammenhängen. Eine Website kann erreichbar, nicht erreichbar oder über eine andere Adresse auffindbar sein. Keine dieser Möglichkeiten ersetzt die Prüfung der Person in der zentralen Sperrdatei. Die rechtliche Wirkung der nationalen Spielsperre hängt nicht davon ab, ob ein Nutzer eine bestimmte Startseite öffnen kann.
Für dich folgt daraus eine nüchterne Regel: Wenn du gesperrt bist, gibt es innerhalb des Schweizer Konzessionssystems kein legales Online-Casino, das die Sperre einfach überspringen darf. Die vorgeschriebene Abfrage schützt nicht nur den Betreiber vor einem Regelverstoss. Sie soll auch verhindern, dass ein Wechsel zwischen Plattformen den persönlichen Ausschluss wirkungslos macht.
Online-Casino ohne OASIS-Sperrdatei: Schweizer Regeln statt deutscher Begriffe
Wer nach einem „Online-Casino ohne OASIS-Sperrdatei“ sucht, übernimmt einen Begriff aus dem deutschen Glücksspielrecht. Für die Schweiz führt diese Bezeichnung jedoch in die falsche Richtung. OASIS ist keine Schweizer Sperrdatei und keine schweizerische Aufsichtsbehörde. Entscheidend ist hier nicht, ob ein Anbieter eine Abfrage bei OASIS durchführt, sondern ob er dem Schweizer Regelwerk untersteht.
Zuständige Behörde ESBK
Regelungsbereich Schweizer Online-Casinos
Wichtigstes Merkmal Konzessionserweiterung erforderlich
Für Online-Casinospiele ist in der Schweiz die Eidgenössische Spielbankenkommission, kurz ESBK, zuständig. Sie vergibt die erforderlichen Bewilligungen und überwacht, ob die konzessionierten Anbieter die geltenden Regeln einhalten. Die Gespa hat eine andere Aufgabe: Sie reguliert Lotterien und Sportwetten. Wer diese Zuständigkeiten verwechselt, kann die rechtliche Stellung eines Angebots kaum zuverlässig beurteilen.
OASIS ist kein Schweizer Register
OASIS bezeichnet ein deutsches Spielersperrsystem. Die Frage, ob ein Casino eine OASIS-Abfrage vornimmt, sagt deshalb zunächst nur etwas über einen möglichen Bezug zum deutschen Regelwerk aus. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass ein Angebot in der Schweiz zugelassen ist oder dort ohne Einschränkungen betrieben werden darf.
Auch die Formulierung „Casino ohne OASIS-Sperrdatei“ beschreibt keine besondere Schweizer Lizenzklasse. Es gibt keine schweizerische Bewilligung, die dadurch entsteht, dass ein Anbieter nicht an OASIS angeschlossen ist. Ebenso wenig ersetzt das Fehlen einer OASIS-Prüfung die schweizerischen Anforderungen an Konzession, Spielebewilligung und Aufsicht.
Das ist für die Einordnung wichtig, weil Suchbegriffe häufig verschiedene Rechtsordnungen vermischen. Ein Anbieter kann sich an deutschsprachige Kundinnen und Kunden richten, deutsche Begriffe verwenden oder eine Prüfung nach einem ausländischen System erwähnen. Für die Zulässigkeit von Online-Casinospielen in der Schweiz bleibt trotzdem die ESBK-Regulierung massgeblich.
Welche Stelle für welches Spiel zuständig ist
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art des Geldspiels. Bei Online-Casinospielen liegt sie allein bei der ESBK. Dazu gehören die von konzessionierten Spielbanken angebotenen Casinospiele im Internet. Die ESBK prüft die Voraussetzungen, vergibt die entsprechenden Bewilligungen und beaufsichtigt die Einhaltung der Regeln.
Die Gespa ist dagegen für Lotterien und Sportwetten verantwortlich. Sie ist nicht die Behörde, bei der ein Online-Casino seine schweizerische Zulassung erhält. Ein Angebot darf daher nicht allein deshalb als reguliert gelten, weil es eine Bewilligung oder einen Hinweis auf eine andere schweizerische Stelle nennt.
| Angebot | Zuständige Schweizer Behörde |
|---|---|
| Online-Casinospiele | ESBK |
| Lotterien | Gespa |
| Sportwetten | Gespa |
Diese Abgrenzung wirkt formal, hat aber praktische Bedeutung. Ein Betreiber kann in einem Bereich bewilligt sein und in einem anderen nicht. Eine Zuständigkeit der Gespa für Lotterien oder Sportwetten ist keine Erlaubnis für den Betrieb eines Online-Casinos. Umgekehrt ist die ESBK nicht die Aufsichtsbehörde für jedes digitale Geldspiel.
Es gibt keine eigenständige Schweizer Online-Lizenz
Auch der Ausdruck „Schweizer Online-Lizenz“ ist nur dann präzise, wenn damit die tatsächliche Konzessionsstruktur gemeint ist. Für Online-Casinos existiert keine vollständig eigenständige Online-Lizenz, die ein Betreiber unabhängig von einem stationären Casino beantragen könnte.
Voraussetzung ist vielmehr eine bestehende Konzession für ein Schweizer landbasiertes Spielbankenhaus. Nur eine solche Spielbank kann eine Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb beantragen. Zusätzlich ist eine ESBK-Spiele-Bewilligung erforderlich. Die digitale Präsenz steht damit nicht losgelöst neben dem stationären Betrieb, sondern ist rechtlich an diese Struktur gebunden.
Für dich bedeutet das: Ein Online-Angebot sollte nicht nur mit einer beliebigen Lizenz werben. Relevant ist, ob hinter dem Angebot ein konzessioniertes Schweizer Spielbankenhaus steht und ob die notwendige Konzessionserweiterung sowie die ESBK-Spiele-Bewilligung vorliegen. Die Bezeichnung OASIS-Sperrdatei beantwortet keine dieser Fragen.
Warum ausländische Begriffe nicht weiterhelfen
Internationale Betreiber verwenden häufig Begriffe wie „Lizenz“, „Spielerschutz“ oder „Sperrdatei“, ohne damit eine schweizerische Bewilligung zu meinen. Auch eine ausländische Lizenz, etwa aus Malta oder Curaçao, ersetzt keine Schweizer Bewilligung. Sie kann die Rechtslage im Ausstellerstaat betreffen, sagt aber nicht aus, dass der Anbieter in der Schweiz Online-Casinospiele anbieten darf.
Das gilt ebenso für technische Hinweise. Ein Angebot kann erklären, dass bestimmte Spieler ausgeschlossen werden, dass eine ausländische Sperrdatei geprüft wird oder dass der Zugang in einzelnen Ländern eingeschränkt ist. Keine dieser Angaben macht aus einem ausländischen Angebot ein von der ESBK bewilligtes Schweizer Online-Casino.
- Prüfe die offizielle ESBK-Liste
- Achte auf eine gültige Konzessionsnummer
- Nutze nur Anbieter mit Schweizer Konzessionserweiterung
- Suche nach „Casinos ohne OASIS-Sperrdatei“
- Verlasse dich auf ausländische Lizenzen (z. B. Malta, Curaçao)
- Umgehe technische DNS-Sperren
Der entscheidende Begriff ist daher nicht „ohne OASIS“, sondern ESBK-Lizenz beziehungsweise die zugrunde liegende Schweizer Konzessionserweiterung. Wo diese Verbindung fehlt, bleibt die Frage der OASIS-Abfrage für die Schweizer Zulässigkeit nebensächlich.
Der Schweizer Regelungsrahmen
Seit dem 1. Januar 2019 sind Geldspiele in der Schweiz gesetzlich geregelt. Online-Spielbankenspiele dürfen nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden. Die ESBK prüft den Antrag eines Casinos und stellt die Lizenz aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Anschliessend überwacht sie die Einhaltung der Regeln.
Diese Struktur unterscheidet sich von einer Vorstellung, nach der jedes internationale Online-Casino selbstständig eine digitale Zulassung beantragen kann. Ein Portal mit ausländischem Betreiber, ausländischer Lizenz und deutschsprachiger Website erhält dadurch keine Schweizer Konzession. Die Sprache des Angebots ist kein Nachweis für seine regulatorische Einordnung.
Auch der Standort der Website oder die technische Erreichbarkeit ändert daran nichts. Ein Online-Casino kann im Internet sichtbar sein und dennoch nicht zum Schweizer Markt gehören. Umgekehrt ist die Abfrage oder Nichtabfrage einer ausländischen Sperrdatei kein verlässliches Kriterium für die Frage, ob das Angebot von der ESBK beaufsichtigt wird.
Was die Begriffe für deine Prüfung bedeuten
Wenn ein Anbieter ausdrücklich mit „ohne OASIS-Sperrdatei“ wirbt, solltest du diese Aussage nicht als Schweizer Qualitätsmerkmal verstehen. Sie kann darauf hindeuten, dass das Angebot deutsche Terminologie verwendet oder sich von einem deutschen Sperrsystem abgrenzen will. Für eine Schweizer Einordnung ist sie jedoch nicht ausreichend.
Prüfe stattdessen die regulatorische Zuordnung:
- Wird die ESBK als zuständige Behörde genannt?
- Besteht eine Verbindung zu einem konzessionierten Schweizer Spielbankenhaus?
- Wird eine Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb ausgewiesen?
- Gibt es eine ESBK-Spiele-Bewilligung?
- Ist der Anbieter in der offiziellen Aufstellung der ESBK autorisierter Casino-Betreiber geführt?
Die letzte Frage ist besonders wichtig. Autorisierte Betreiber werden in einer öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung der ESBK geführt. Ein Logo, eine ausländische Registrierungsnummer oder ein Hinweis auf OASIS kann diese amtliche Einordnung nicht ersetzen.
DNS-Block und OASIS nicht verwechseln
In der Schweiz werden ausländische Anbieter ohne Schweizer Lizenz technisch gesperrt. Ein DNS-Block ist dabei eine technische Zugangssperre. Er sagt nicht aus, dass ein Anbieter durch eine OASIS-Prüfung ausgeschlossen wurde, und seine Umgehung verändert die rechtliche Stellung des Angebots nicht.
Wer einen DNS-Block umgeht, erhält dadurch keine Schweizer Bewilligung. Ebenso wird ein nicht bewilligtes Online-Casino nicht zu einem regulierten Angebot, nur weil es ohne OASIS-Sperrdatei erreichbar ist. Technische Zugänglichkeit und rechtliche Zulässigkeit sind zwei verschiedene Dinge.
Die saubere Unterscheidung lautet deshalb: OASIS gehört in den deutschen Kontext, die ESBK in den Schweizer Kontext. Für Online-Casinospiele in der Schweiz ist die ESBK die entscheidende Behörde. Die Gespa ist für Lotterien und Sportwetten zuständig. Eine ausländische Lizenz ersetzt keine Schweizer Bewilligung, und ein Verzicht auf OASIS ist kein Nachweis für eine Zulassung.
Casino ohne Sperrdatei: Was du bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung riskierst
Ein „Casino ohne Sperrdatei“ klingt nach einer Plattform, bei der eine Spielsperre keine Rolle spielt. Für die rechtliche Bewertung ist aber nicht entscheidend, wie ein Anbieter sein Angebot beschreibt oder ob eine Abfrage der Schweizer Sperrdatei erkennbar ist. Entscheidend ist, ob eine Bewilligung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) vorliegt.
Online-Casinos ohne ESBK-Lizenz gelten in der Schweiz als illegal. Das betrifft auch ausländische Anbieter mit einer Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Staat. Eine solche ausländische Lizenz kann die Schweizer Bewilligung nicht ersetzen. Wer dort spielt, nutzt deshalb kein reguläres Schweizer Online-Casino, sondern ein nicht bewilligtes Angebot.
Warnung
Online-Casinos ohne ESBK-Lizenz gelten in der Schweiz als illegal und bieten keinen rechtlichen Schutz.
Nicht strafbar für dich – aber rechtlich nicht geschützt
Für Spielerinnen und Spieler ist die Rechtslage differenziert: In der Schweiz wirst du nicht strafrechtlich verfolgt, nur weil du bei einem nicht bewilligten Anbieter spielst. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Angebot erlaubt wäre oder dass du dort denselben Schutz wie bei einem Schweizer Online-Casino hast.
Die Verantwortung für die Bewilligung liegt beim Betreiber. Ausländische Anbieter ohne ESBK-Lizenz dürfen in der Schweiz nicht anbieten. Die ESBK vergibt die entsprechenden Konzessionen und überwacht die Einhaltung der Regeln. Für dich als Kunde folgt daraus vor allem ein praktisches Problem: Bei Streitigkeiten kannst du dich nicht auf den Schweizer Aufsichtsrahmen verlassen.
Das Spielen erfolgt bei einem nicht bewilligten Anbieter auf eigene Gefahr. Fehlt die Schweizer Bewilligung, ist auch der Schweizer Verbraucherschutz ausgeschlossen. Das betrifft nicht nur die Frage, ob ein Konto eröffnet werden kann. Es geht ebenso um die Abwicklung von Einzahlungen und Auszahlungen, den Umgang mit Kontodaten sowie die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Betreiber.
Was beim Schweizer Verbraucherschutz fehlt
Ein bewilligtes Schweizer Online-Casino untersteht den Vorgaben der ESBK. Ein nicht bewilligter Anbieter steht dagegen nicht unter dieser Schweizer Aufsicht. Verspricht die Website einen bestimmten Spielerschutz, bleibt deshalb zunächst offen, welche Stelle diese Zusage in der Schweiz kontrolliert und durchsetzt.
Besonders relevant ist das bei Problemen mit dem Spielerkonto. Wird eine Auszahlung zurückgehalten, kann der Betreiber zusätzliche Nachweise verlangen oder den Zugang zum Konto einschränken. Bei einem Schweizer Anbieter gibt es dafür einen nationalen Regulierungsrahmen. Bei einem Offshore-Anbieter musst du dich hingegen mit dem Betreiber und gegebenenfalls mit dessen ausländischer Struktur auseinandersetzen. Das kann die Durchsetzung eines Anspruchs erheblich erschweren.
Auch bei der Prüfung eines Angebots solltest du deshalb nicht nur auf das Vorhandensein einer Lizenzangabe achten. Eine ausländische Lizenz ist keine Schweizer Bewilligung. Massgeblich ist, ob der Betreiber in der offiziellen ESBK-Liste steht und eine Schweizer Konzessionsnummer ausweist. Fehlt dieser Nachweis, bleibt das Angebot für den Schweizer Markt nicht bewilligt.
Steuerliche Folgen für Gewinne
Die finanzielle Belastung endet nicht bei der Frage, ob ein Gewinn ausgezahlt wird. Gewinne bei nicht bewilligten Offshore-Anbietern sind in der Schweiz ab dem ersten Franken voll steuerpflichtig. Das gilt unabhängig davon, ob der Anbieter mit einer ausländischen Lizenz wirbt oder ob die Website für Schweizer Spieler leicht erreichbar ist.
Bei einem bewilligten Schweizer Online-Casino gelten andere steuerliche Rahmenbedingungen. Für ein nicht bewilligtes Offshore-Angebot musst du dagegen damit rechnen, dass der gesamte Gewinn steuerlich erfasst wird. Die entscheidende Grenze ist dabei nicht eine besondere Bezeichnung des Casinos, sondern dessen Bewilligungsstatus in der Schweiz.
Das macht die scheinbar einfache Rechnung „Einzahlung, Gewinn, Auszahlung“ unvollständig. Selbst wenn der Betreiber den Gewinn tatsächlich überweist, kann daraus eine steuerliche Verpflichtung entstehen. Wer die Herkunft des Geldes nicht dokumentiert oder die steuerliche Behandlung ignoriert, riskiert zusätzliche Schwierigkeiten bei der späteren Deklaration.
Steuerpflicht
Achtung! Gewinne bei nicht bewilligten Offshore-Anbietern sind in der Schweiz ab dem ersten Franken voll steuerpflichtig.
Eine ausländische Betreiberlizenz ändert daran nichts. Sie kann höchstens erklären, unter welchem ausländischen Recht der Anbieter arbeitet. Sie macht den Gewinn aber nicht zu einem Gewinn aus einem Schweizer bewilligten Online-Casino.
Gewinne können beschlagnahmt werden
Spieler werden bei der Nutzung nicht bewilligter Anbieter nicht strafrechtlich verfolgt. Gewinne sind damit aber nicht automatisch unangreifbar. Werden solche Gewinne in einem Strafverfahren relevant, können sie beschlagnahmt werden.
Das ist ein Risiko, das viele Darstellungen von Online-Casinos ohne Schweizer Bewilligung ausblenden. Die Auszahlung auf dein Konto beendet die rechtliche Unsicherheit nicht zwingend. Entscheidend ist, woher das Geld stammt und in welchem Zusammenhang es steht. Eine Beschlagnahmung ist keine normale Kontosperre des Casinos, sondern eine mögliche Massnahme in einem Strafverfahren.
Damit stehen zwei Aussagen nebeneinander, die nicht verwechselt werden sollten:
- Du wirst in der Schweiz nicht strafrechtlich verfolgt, nur weil du bei einem nicht bewilligten Anbieter spielst.
- Gewinne können in einem Strafverfahren beschlagnahmt werden.
Die fehlende Strafbarkeit des Spielers ist daher keine Garantie für den Erhalt des Geldes. Sie bedeutet auch nicht, dass der Betreiber oder sein Angebot den Schweizer Regeln entspricht.
DNS-Block und ausländische Website
Nicht bewilligte ausländische Anbieter werden in der Schweiz technisch gesperrt. Eine solche Sperre erfolgt als DNS-Block. Wer versucht, einen DNS-Block zu umgehen, ändert dadurch nichts an der rechtlichen Einordnung des Angebots.
Technischer Zugang und rechtliche Bewilligung sind zwei verschiedene Dinge. Eine erreichbare Website ist nicht automatisch ein zulässiges Schweizer Online-Casino. Ebenso ersetzt eine ausländische Lizenz keine ESBK-Lizenz. Deshalb solltest du technische Umgehungsmöglichkeiten nicht mit einer rechtlichen Freigabe verwechseln.
Der Fokus liegt bei diesem Thema nicht auf der Frage, ob eine Website aufrufbar ist. Entscheidend ist, ob der Betreiber in der Schweiz bewilligt ist. Ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung bleibt auch dann nicht bewilligt, wenn der Zugang technisch möglich ist.
Warum eine scheinbare Ersparnis teuer werden kann
Ein nicht bewilligtes Casino kann auf den ersten Blick attraktiv wirken, wenn es die Schweizer Spielsperre nicht abfragt oder sich an Schweizer Spieler richtet. Diese Eigenschaft sagt jedoch nichts über die Sicherheit der Einzahlungen und Auszahlungen aus. Sie kann vielmehr anzeigen, dass der Anbieter nicht in den Schweizer Regulierungsrahmen eingebunden ist.
Das Risiko liegt dann bei mehreren Stellen:
- Der Schweizer Verbraucherschutz ist ausgeschlossen.
- Eine ausländische Lizenz ersetzt keine ESBK-Bewilligung.
- Gewinne sind bei nicht bewilligten Offshore-Anbietern ab dem ersten Franken voll steuerpflichtig.
- Gewinne können in einem Strafverfahren beschlagnahmt werden.
- Ein technischer Zugang zur Website macht das Angebot nicht legal.
Für eine Entscheidung reicht es deshalb nicht, nur die Spielauswahl oder die beworbenen Zahlungswege zu betrachten. Auch eine schnelle Registrierung ist kein Qualitätsmerkmal. Sie kann schlicht bedeuten, dass die Plattform die Schweizer Anforderungen nicht erfüllt oder sie nicht anwendet.
Was du vor einer Einzahlung klären solltest
Vor einer Einzahlung solltest du den Bewilligungsstatus unabhängig von den Angaben des Anbieters prüfen. Ein seriöses Schweizer Online-Casino muss in der offiziellen ESBK-Liste stehen und eine Konzessionsnummer der ESBK auf seiner Website angeben. Fehlt der Eintrag oder bleibt unklar, wer das Angebot betreibt, ist von einer Einzahlung abzusehen.
Wichtig sind insbesondere diese Punkte:
- Schweizer Bewilligung: Steht der Betreiber in der offiziellen ESBK-Liste?
- Konzessionsnummer: Wird eine Konzessionsnummer der Eidgenössischen Spielbankenkommission angegeben?
- Betreiberangaben: Sind Organisation, Adresse und Registrierungsnummer des Betreibers eindeutig genannt?
- Schweizer Markt: Wird das Angebot von einer Schweizer Spielbank mit Konzessionserweiterung betrieben?
- Zahlungsabwicklung: Laufen Ein- und Auszahlungen auf denselben Namen?
Diese Prüfung ersetzt keine behördliche Entscheidung, verhindert aber eine häufige Verwechslung: Ein ausländisches Casino mit Schweizer Sprache, Schweizer Franken oder einer ausländischen Lizenz ist dadurch noch kein Schweizer Online-Casino.
„Online Casino ohne Sperrdatei“ richtig einordnen
Die Formulierung „Online-Casino ohne Sperrdatei“ beschreibt aus Sicht des Spielers oft den Wunsch, trotz einer bestehenden Spielsperre spielen zu können. Bei einem nicht bewilligten Anbieter verschiebt sich das Problem jedoch nur: Die fehlende Abfrage ist kein zusätzlicher Schutz und keine legale Alternative, sondern kann mit dem Ausschluss des Schweizer Verbraucherschutzes, voller Steuerpflicht auf Gewinne und dem Risiko einer Beschlagnahmung verbunden sein.
Deshalb solltest du die Begriffe nicht gleichsetzen:
- Keine erkennbare Sperrdatei-Abfrage sagt nichts über eine Schweizer Bewilligung aus.
- Keine ESBK-Lizenz bedeutet, dass der Anbieter in der Schweiz nicht bewilligt ist.
- Ausländische Lizenz bedeutet keine Schweizer Zulassung.
- Technische Erreichbarkeit bedeutet keine rechtliche Erlaubnis.
Bei nicht bewilligten Anbietern liegt das Risiko nicht nur darin, dass ein Spielerkonto gesperrt werden könnte. Es betrifft auch die rechtliche Stellung des Angebots, die steuerliche Behandlung von Gewinnen und die Möglichkeit, dass Gelder in einem Strafverfahren beschlagnahmt werden. Das ist die entscheidende Kehrseite eines Casinos, das die Schweizer Vorgaben zur Spielsperre nicht anwendet.
Casinos ohne OASIS-Sperrdatei erkennen und seriös prüfen
Wer nach einem Casino ohne OASIS-Sperrdatei sucht, verwendet einen deutschen Begriff für eine Schweizer Entscheidung: Ist das Angebot in der Schweiz bewilligt oder nicht? OASIS ist keine Schweizer Bewilligung und ersetzt auch keine Prüfung durch die zuständige Behörde. Für Online-Casinospiele ist in der Schweiz die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zuständig. Ein seriöses Angebot lässt sich deshalb nicht daran erkennen, dass eine Sperrdatei scheinbar nicht abgefragt wird, sondern an seiner überprüfbaren Schweizer Zulassung und an einem nachvollziehbaren Spielerschutz.
Der erste Check: Eintrag bei der ESBK
Bevor du ein Konto eröffnest oder Geld einzahlst, solltest du den Betreiber in der offiziellen, öffentlich einsehbaren Aufstellung der ESBK suchen. Dort werden die autorisierten Casino-Betreiber geführt. Der Name auf der Website muss mit dem Eintrag der Behörde übereinstimmen. Abweichende Firmennamen, fehlende Angaben oder ein Verweis auf eine ausländische Lizenz sind klare Gründe, die Prüfung nicht weiterzuführen.
Checkliste für die Anmeldung
- Ist der Betreiber in der offiziellen ESBK-Aufstellung gelistet?
- Wird eine gültige ESBK-Konzessionsnummer angegeben?
- Sind Organisation, Adresse und Registrierungsnummer klar ersichtlich?
- Erfolgen Ein- und Auszahlungen auf denselben Namen?
- Werden CHF als Kontowährung genutzt?
Eine Schweizer Online-Casinokonzession ist zudem kein unabhängiges Produkt eines beliebigen Internetunternehmens. Sie ist an ein bestehendes Schweizer landbasiertes Spielbankenhaus gebunden. Für den Online-Betrieb braucht dieses Haus eine Konzessionserweiterung und eine ESBK-Spiele-Bewilligung. Die Bezeichnung „Online-Lizenz“ allein sagt daher wenig aus. Entscheidend ist, ob die konkrete Website einem bewilligten Schweizer Betreiber zugeordnet werden kann.
Die ESBK vergibt Lizenzen und überwacht die Einhaltung der Regeln. Eine ausländische Lizenz aus Malta oder Curaçao kann diese Schweizer Bewilligung nicht ersetzen. Das gilt auch dann, wenn die Website professionell gestaltet ist, Zahlungen in Schweizer Franken anbietet oder mit bekannten Spielen wirbt.
Konzessionsnummer und Betreiberangaben
Online-Casinos müssen eine Konzessionsnummer der ESBK auf ihrer Website angeben. Sie befindet sich normalerweise im Fußbereich. Dort sollten auch die Organisation, die Adresse und die Registrierungsnummer des Betreibers eindeutig genannt werden. Diese Angaben gehören nicht in einen schwer auffindbaren Hilfetext, wenn die Website einen Schweizer Betrieb behauptet.
Prüfe, ob folgende Informationen zusammenpassen:
- der Name des Betreibers auf der Website,
- die Organisation hinter dem Angebot,
- die Adresse des Unternehmens,
- die Registrierungsnummer,
- die angegebene ESBK-Konzessionsnummer,
- der Eintrag in der amtlichen ESBK-Aufstellung.
Fehlt eine dieser Angaben, lässt sich die rechtliche Zuordnung nicht zuverlässig nachvollziehen. Ein Logo der ESBK, ein Qualitätssiegel oder der Hinweis auf eine ausländische Regulierung ist kein Ersatz für die offizielle Schweizer Bewilligung. Auch eine .ch-Domain beweist für sich allein noch nicht, dass das Casino bewilligt ist. Sie ist ein Merkmal der Schweizer Online-Casinos, aber kein Freipass für jeden Betreiber.
Eine DNS-Sperre ist kein Gütesiegel
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Lizenz sind in der Schweiz nicht erlaubt und werden technisch gesperrt. Die Sperre erfolgt als DNS-Block, also über die technische Auflösung der Internetadresse. Eine Website kann deshalb nicht als seriös gelten, nur weil sie erreichbar ist oder weil sich eine technische Sperre umgehen lässt.
Von einer Umgehung des DNS-Blocks solltest du absehen. Sie ändert nichts an der rechtlichen Qualität des Angebots. Der Betreiber erhält dadurch keine ESBK-Bewilligung, und die ausländische Lizenz wird nicht zu einer Schweizer Konzession. Das Spielen bei nicht bewilligten Anbietern erfolgt auf eigene Gefahr und schliesst den Schweizer Verbraucherschutz aus.
Wichtige Erkenntnisse
- Die ESBK ist die einzige relevante Aufsichtsbehörde für Schweizer Online-Casinos.
- Eine ausländische Lizenz ersetzt keine Schweizer Konzessionserweiterung.
- Technische Erreichbarkeit oder die Verwendung deutscher Begriffe wie „OASIS“ garantieren keine legale Zulassung.
- Bei illegalen Anbietern riskierst du den Verlust des Verbraucherschutzes und steuerliche Komplikationen.
Für die Prüfung zählt daher nicht, ob eine Seite technisch zugänglich ist. Entscheidend ist, ob sie in der offiziellen ESBK-Liste steht, eine nachvollziehbare Konzessionsnummer nennt und die Anforderungen an Schweizer Online-Casinos erfüllt. Technik ersetzt keine Regulierung.
KYC: Identität statt Kreditwürdigkeit
Ein bewilligtes Casino muss bei der Kontoeröffnung die Identität des Spielers prüfen. Dieser KYC-Prozess („Know Your Customer“) dient der Zuordnung des Kontos und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Ein Online-Spielerkonto darf nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden. Der Zugang zu Online-Casinos ist für Personen unter 18 Jahren verboten.
Die Identitätsprüfung ist keine Bonitätsprüfung. Das Casino prüft in erster Linie, wer du bist, nicht ob du kreditwürdig bist. Deshalb ist „ohne Schufa“ oder eine ähnliche Werbeaussage kein sinnvoller Hinweis auf ein Schweizer Angebot. Sie beschreibt weder eine Schweizer Bewilligung noch einen verlässlichen Spielerschutz.
Bei einer Kreditkartenzahlung kann zusätzlich eine interne Prüfung durch den Kartenanbieter stattfinden. Diese Prüfung kommt vom Zahlungsdienstleister und ist keine Prüfung des Casinos. Auch eine erfolgreiche Kartenzahlung bestätigt daher nicht, dass der Betreiber über eine ESBK-Bewilligung verfügt.
Ein Angebot, das anonymes Spielen verspricht oder die Identitätsprüfung als Hindernis umgehen will, passt nicht zum regulierten Schweizer Modell. Seriöse Anbieter erklären, welche Unterlagen für den KYC-Prozess erforderlich sind, und führen die Prüfung vor der regulären Nutzung des Kontos oder im Verlauf der Geschäftsbeziehung durch.
Zahlungswege und Kontowährung
Bei ESBK-Casinos ist die Kontowährung durchgängig CHF. Als Standard-Zahlungsmethoden kommen TWINT, PostFinance, Kreditkarten und Banküberweisungen infrage. Seriöse Casinos nennen die verfügbaren Zahlungswege klar und zeigen, wer Zahlungsempfänger ist.
Ein praktischer Kontrollpunkt betrifft Auszahlungen: Sie dürfen nur auf ein eigenes Schweizer Bank- oder PostFinance-Privatkonto erfolgen. Ein Betreiber, der Auszahlungen an beliebige Dritte zulassen oder die Herkunft eines Kontos nicht nachvollziehbar prüfen will, weicht von der erwartbaren Struktur eines bewilligten Schweizer Angebots ab.
Ein- und Auszahlungen müssen auf denselben Namen laufen. Das ist besonders wichtig, wenn du eine Kreditkarte, TWINT oder eine Banküberweisung verwendest. Der Name des Spielerkontos und der Name beim Zahlungsweg müssen zusammenpassen. Eine Zahlung über das Konto einer anderen Person kann zu Prüfungen oder zur Zurückhaltung einer Auszahlung führen. Die Zahlungsart allein beweist allerdings noch keine Lizenz: Auch ein nicht bewilligter Anbieter kann TWINT, Kreditkarten oder Banküberweisungen erwähnen. Wieder zählt die Verbindung mit dem ESBK-Eintrag.
Spielerschutz im Konto prüfen
Lizenzierte Casinos müssen die zentrale Sperrdatei bei der Anmeldung abfragen. Ein Angebot, das mit einem Spiel ohne diese Prüfung wirbt, stellt keinen Vorteil dar, sondern ein Warnsignal. Bei einem Schweizer Casino gehören Sperrprüfung und Spielerschutz zum regulierten Ablauf. Die Suche nach einem „Casino ohne OASIS-Sperrdatei“ führt deshalb am eigentlichen Prüfpunkt vorbei: Nicht das Fehlen eines deutschen Registerbegriffs macht ein Angebot sicher, sondern die Einhaltung der Schweizer Regeln.
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Zusätzlich müssen bewilligte Spielbanken ein Sozialkonzept umsetzen. Dazu gehören Information, Früherkennung, Selbstkontrolle und Spielbeschränkungen. Im Spielerkonto solltest du deshalb Möglichkeiten finden, tägliche, wöchentliche oder monatliche Einzahlungslimits festzulegen. Ein selbst gesetztes Verlustlimit blockiert das Spiel, bis du es manuell anhebst oder die festgelegte Periode abläuft.
In der Schweiz gibt es kein einheitliches gesetzliches Einzahlungs- oder Einsatzlimit. Ebenso gibt es kein gesetzliches CHF-Einsatzlimit pro Spin. Das bedeutet nicht, dass ein Casino ohne Grenzen arbeitet. Einsatzlimits pro Spin oder Spielrunde sind betreiberspezifisch und Bestandteil des bewilligten Sozialkonzepts. Entscheidend ist, ob der Anbieter seine Spielerschutzinstrumente offenlegt und im Konto tatsächlich zugänglich macht.
Kurze Prüfliste vor der Anmeldung
Vor einer Registrierung kannst du die wichtigsten Punkte in dieser Reihenfolge kontrollieren:
- Steht der Betreiber in der offiziellen ESBK-Aufstellung?
- Sind Organisation, Adresse und Registrierungsnummer eindeutig genannt?
- Ist die ESBK-Konzessionsnummer auf der Website auffindbar?
- Gehört das Angebot zu einer Schweizer Spielbank mit Konzessionserweiterung?
- Wird der KYC-Prozess transparent beschrieben?
- Ist klar, dass nur volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz ein Konto eröffnen dürfen?
- Werden CHF als Kontowährung und nachvollziehbare Schweizer Zahlungswege angegeben?
- Laufen Ein- und Auszahlungen auf denselben Namen?
- Werden Einzahlungslimits und weitere Spielerschutzinstrumente im Konto angeboten?
- Gibt es keine Aufforderung, einen DNS-Block zu umgehen oder anonym zu spielen?
Wenn die Antworten nicht zusammenpassen, solltest du weder Geld einzahlen noch persönliche Dokumente übermitteln. Ein professionelles Erscheinungsbild, ein grosses Spielangebot oder die Behauptung einer ausländischen Lizenz ändern daran nichts. Für die Schweiz bleibt die ESBK-Bewilligung der entscheidende Prüfpunkt.
Gibt es ein Online-Casino ohne Schufa in der Schweiz?
Ja, die Kontoeröffnung prüft in erster Linie deine Identität und nicht deine Kreditwürdigkeit. Ein konzessioniertes Casino muss jedoch die zentrale Spielsperrdatei abfragen und darf keine anonyme Anmeldung anbieten.
Welche Zahlungsmethoden gibt es bei Schweizer Online-Casinos ohne Limit?
Bei bewilligten Schweizer Online-Casinos kannst du in der Regel TWINT, PostFinance, Kreditkarten oder Banküberweisung nutzen. Auszahlungen erfolgen nur auf dein eigenes Schweizer Bank- oder PostFinance-Privatkonto.
Lässt sich ein Spin-Limit umgehen?
Nein, ein gesetzliches CHF-Einsatzlimit pro Spin gibt es zwar nicht, aber betreiberspezifische Einsatzlimits sind Teil des bewilligten Sozialkonzepts. Diese Schutzvorgaben dürfen nicht einfach umgangen werden.
Wie kann man sich selbst schützen?
Du kannst im Konto tägliche, wöchentliche oder monatliche Einzahlungslimits festlegen und eine Selbstsperre beantragen. Bei Problemen erreichst du die SOS-Spielsucht-Hotline unter 0800 040 080 rund um die Uhr kostenlos und anonym.
Welche Anbieter sind auf dem Markt?
Legal sind nur Online-Casinos mit einer Konzession der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Eine solche Konzession ist an ein bestehendes Schweizer landbasiertes Spielbankenhaus gebunden.
Wie erkennt man eine illegale Spielbank?
Ein Online-Casino ist in der Schweiz illegal, wenn es keine ESBK-Konzession beziehungsweise keine entsprechende Konzessionserweiterung und Spiele-Bewilligung besitzt. Ausländische Anbieter ohne ESBK-Lizenz gehören dazu.
Erstellt von der Redaktion von „Spielely”.
